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Waldbäume im Kleingarten? In unserem
Kleingarten stehen einige Kiefern und Fichten, die schon zu DDR-Zeiten
gepflanzt wurden. Eigentlich müssten diese Bäume unter Bestandsschutz
fallen. Müssen Koniferen von Kleingartenparzellen entfernt werden?
Johann K.,09111 Chemnitz
Koniferen sind Waldbäume und gehören als solche grundsätzlich
nicht in Kleingartenparzellen. Wenn sie die in den jeweiligen
landesrechtlichen Baumschutzregeln vorgesehene Größe erreicht haben,
unterfallen sie auch diesen Regelungen. Es ergibt sich dann ein Widerspruch
zwischen Baumschutzregelungen und Bundeskleingartengesetz (BKIeingG).
Dieser Widerspruch wird bei Kleingartenanlagen, die im Bebauungsplan als
Dauerkleingärten festgelegt sind, dahingehend gelöst, dass die im
Bebauungsplan
festgelegte kleingärtnerische Bodennutzung den Vorrang vor den
Baumschutzregeln genießt. Der Nutzer kann sich gegenüber dem
Beseitigungsverlangen, die Bäume betreffend, also nicht auf Baumschutzregeln
berufen. Einen Bestandsschutz für alte Bäume, wie ihn das
Bundeskleingartengesetz bei übergroßen Lauben kennt, gibt es nicht.
Wie die Erfahrungen zeigen, schließt das jedoch nicht aus, dass sich die
jeweils zuständigen Umweltschutzämter dem Fällen von Waldbäumen, die die
Kriterien der Baumschutzregeln erfüllen, in Kleingartenanlagen widersetzen.
Prof. Dr. DIETRICH MASKOW, Rechtsanwalt |